Unsere Stadt - Sankt Augustin

Bezahlbaren Wohnraum schaffen! Aber wie?

8.2.2023/ Stadtverwaltung und Rat haben sich diesem Problem in drei Workshops gestellt. Das Problem ist zum Teil hausgemacht, indem unter Kanzler Kohl der soziale Wohnungsbau eingestellt wurde und zudem viele Städte ihre kommunalen Sozialwohnungen verkauften. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärft sich weiter durch die Verteuerung der Nebenkosten. Aber den Städten und Gemeinden mangelt es nicht nur an einem eigenen Wohnungsbestand. Sie haben auch nur beschränkte Mittel, um auf den Mietpreis von Wohnungen einen Einfluss auszuüben:

Mietspiegel: Kann helfen, wenn er aktuell ist. In Sankt Augustin war die letzte Aktualisierung 2014. Seitdem besteht die Forderung des Aufbruch!, eine Aktualisierung vorzunehmen. Jetzt wird sie durch Gesetz erzwungen. Städtische Festsetzungen: Gehen nur im Rahmen eines neuen Bebauungsplanes, indem Investoren entsprechende Auflagen gemacht werden – am besten wenn die Stadt selbst Grundeigentümerin ist. Um selbst den Bau bezahlbarer Mietwohnungen zu übernehmen, dazu fehlen angesichts hohen Sanierungsbedarfes an städtischen Gebäuden das Geld.

Neues Wohnbauland: Aber wo? Lückenfüllung im Stadt-Innenbereich oder neue Flächen im Außenbereich? In Sankt Augustin mit seiner geringen Fläche von 35 qkm muss man den Freiraum im Außenbereich weitgehend unangetastet lassen. Bei den Baulücken im Innenbereich ist die Frage ‘grün lassen oder verdichten?‘ Für den Aufbruch! ist klar, dass manche Baulücken aus ökologischen Gründen grün bleiben bzw. aus Gründen der Frischluftzufuhr unbebaut bleiben müssen.

Baulandmobilisierungs-Verordnung NRW: Sie gibt 95 Städten neue Instrumente in die Hand. Sie gilt auch in Sankt Augustin, weil dort die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist. Die Baubehörde kann dadurch leichter Ausnahmen oder Befreiungen zugunsten der Schaffung von Wohnraum erteilen. Das bedeutet z.B., dass es Immobilien-Eigentümern leichter gemacht werden kann, Gewerbe-Räume in Wohnungen umzuwandeln.

Die zwei wirkmächtigsten Hebel in diesem städtischen Werkzeugkasten aber sind wohl a) die Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechtes und b) die Möglichkeit, ein Wohnungsbau-Gebot auf brachliegende Grundstücke zu verhängen.

Die Fraktion Aufbruch! ist gespannt, welche Wirkung die Baulandmobilisierungs-Verordnung NRW in Sankt Augustin entfalten wird. 

Zum Zwist im Rathaus

Pleite für SPD, Grüne und FDP

12.9.2022/ "Wenn man aus dem Rathaus kommt, ist man klüger", lautet eine bekannte Redewendung. Die gilt aber wohl nur, wenn man lernbereit ist. Der Ampel-Koalition im Sankt Augustiner Rat scheint diese Eigenschaft abhanden gekommen zu sein. Mit einer fast fiebrigen Besessenheit werden seitens der Ampel immer neue "Katastrophen" im Handeln von Bürgermeister und Technischem Beigeordneten gesucht. So auch zur aktuellen Ratssitzung. Die dort unter "Anklage" gestellten Zuständigkeits- und Verfahrens-Querelen hätten auf Grund der Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht einerseits und sorgsamem Studium der herrschenden Rechtsauffassung andererseits schon vor der Ratssitzung in Wohlgefallen aufgelöst sein müssen. Erst recht wenn man berücksichtigt, dass alle vorangegangenen Attacken sich sämtlich als die berühmte "heiße Luft" erwiesen hatten.Dabei hätte die Ampel es gar nicht nötig, immer wieder Gelegenheiten zu suchen, um die "Blutgrätsche" anzuwenden, wie es im Fußballer-Jargon heißt. Man muss ja neidlos zugeben, dass die Ampel auf sachlicher Ebene vom Start weg richtig gute Arbeit machte, während die CDU noch ihre Schockstarre überwinden musste.

Zum Thema Querelen ein paar schlichte Worte zum Verstehen:  Einstellung eines neuen Pressesprechers - Diese Funktion gibt es erst seit 1999, sie wurde noch nie öffentlich ausgeschrieben, und noch nie wurde ein solches Gewese darum gemacht wie dieses Mal. Es gibt auch kein Gesetz oder eine andere Vorschrift, die eine Ausschreibung notwendig machen würde. Haken dahinter!

 

Veränderung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten durch den Bürgermeister - Nach Gesetzesauslegung der Ampel soll der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten jederzeit festlegen bzw. ändern können - wie im November 2020 geschehen. Dagegen soll ausgerechnet der Bürgermeister, der letztendlich die Verantwortung für alles trägt, was die Stadtverwaltung tut oder unterlässt, ausgerechnet der Bürgermeister das nicht dürfen. Zu Ende gedacht würde das bedeuten, dass er aller Zuständigkeiten entkleidet werden könnte, als "König ohne Kleider" dastünde, also ohne Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten, trotzdem aber für alles in vollem Umfang die Verantwortung zu tragen hätte.

Man braucht kein Jurist zu sein, um zu erkennen, dass der Gesetzgeber das nicht gemeint und nicht gewollt haben kann - schon gar nicht, seit es die Direktwahl ("Urwahl") der Bürgermeister gibt (1999), die dieses Amt mit einer besonders hohen Autorität ausstattet. (siehe dazu auch GO-Reformgesetz vom 09.10.2007)

Krach im Rathaus – Muss das sein?

19.7.2022/ Die Aufregung in der Ampel-Koalition im Sankt Augustiner Rat über zwei Entscheidungen des Bürgermeisters betrachtet die Fraktion Aufbruch! gelassen. Fraktions-Chef Wolfgang Köhler kommentiert: „Warten wir doch in Ruhe ab, was die von der Ampel angekündigte rechtliche Überprüfung der zwei von ihr heftig angegriffenen Entscheidungen des Bürgermeisters erbringt. Vielleicht kommt ja am Ende heraus, dass wer die lauteste Meinung vertritt, manchmal nicht die leiseste Ahnung hat (oder Schiss vor der Qualifikation des Neuen). Aber wir wollen die Vorgänge und ihre Vorgeschichte zunächst einmal ohne Polemik nüchtern betrachten.“

Was ist geschehen? Drama in (vorläufig) drei Akten

Akt I)

  • Bei der Amtseinführung des neu gewählten Bürgermeisters, Dr. Max Leitterstorf, überraschte die neue Ratsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP den Bürgermeister, den größten Teil der Verwaltung, die Ratsminderheit (CDU, Aufbruch! und zwei Fraktionslose), die Presse und die Öffentlichkeit mit einem wohl-geplanten handstreichartigen Coup: Teil 1) Die Funktion des ersten Stellvertreters im Amt (Erster Beigeordneter) wurde dem langjährigen Inhaber dieser Funktion, Rainer Gleß, entzogen und dem Dezernenten Ali Dogan übertragen. Teil 2) Dem Bürgermeister wurden die Bereiche Personal und Organisation entzogen und zum Dezernenten Dogan verschoben. Dafür wurde dem Bürgermeister der Bereich Sicherheit und Ordnung zugeschoben.
  • Jetzt hat sich der Bürgermeister die zwei wichtigen Bereiche Personal und Organisation in seine Zuständigkeit zurückgeholt. Die Frage ist zu klären: Wird dieser Schritt durch § 62, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW unterstützt. „Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.“
  • Demgegenüber beruft sich die Ampel-Koalition allein auf den § 73 der Gemeindeordnung NRW, wo es unter „Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht“ heißt: „(1) Der Rat kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder festlegen. […] Erfolgt keine Entscheidung nach Satz 1 oder 2 gilt § 62 Abs. 1 Satz 3 und 4.“
  • So gesehen hat der Bürgermeister nichts Anderes getan, als was ihm laut § 62 zusteht.

Akt II)

  • Der Bürgermeister will einen Pressesprecher einstellen, a) weil sich auf eine Rathaus-interne Ausschreibung hin niemand auf die frei gewordene Stelle beworben hat, b) weil eine externe Ausschreibung laut Bürgermeister für eine solche Position unnötig sei und nur Zeit und Geld gekostet hätte, c) weil er einen jungen Mann an der Hand hat, der für den Posten qualifiziert ist und sein volles Vertrauen genießt.
  • Ist es für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt schädlich, dass der neue Pressesprecher derselben Partei angehört wie sein Chef? Oder ist es schädlich, dass er Jurist ist?

Akt III)

  • Die Ampel-Koalition verlangt von einem (12.07.2022) auf den nächsten Tag (13.07.2022) eine Akteneinsicht. CDU und Aufbruch! nehmen an der Akteneinsicht auch teil. Der Vertreter des Aufbruch!, Wolfgang Köhler, fragt am Ende der Akteneinsicht, wie es jetzt nach Meinung der Ampel-Koalition weitergehen soll. Es scheint, als ob die Frage Verlegenheit auslöst.
  • Köhler unterstellt, dass alle Teilnehmer der Akteneinsicht die Erkenntnisse und das weitere Verfahren in ihren Fraktionen beraten und man sich danach darauf verständigt, wie es weitergehen soll. Dem wird nicht widersprochen. Und so geht man auseinander.
  • Von Seiten der Ampel erfolgt keine Rückmeldung. Aber zwei Tage später (15.07.2022) ist die Stellungnahme der Ampel schon in der Online-Ausgabe der Rheinischen Anzeigenblätter zu lesen.
  • Entweder waren die Ersteller der Pressemitteilung der Ampel und die Redaktion der Rheinischen Anzeigenblättersehr äußerst fix oder sie waren schon vorher gut gebrieft – kein Kunststück, wenn man den Ersten Beigeordneten an fest seiner Seite hat.

Akt IV)

  • Nachdem mittlerweile zwei im Ergebnis konträre rechtsanwaltliche Stellungnahmen zu der Sache vorliegen, wird wohl jetzt die Kommunalaufsicht bemüht werden. Vielleicht auch nicht? Je nachdem, welche Aussichten man sich bei der Ampel bzw. Erster Beigeordneter Dogan ausrechnet.

Epilog:

Wo gibt’s denn sowas? Dass der Erste Beigeordnete einen Rechtsanwalt gegen seinen Bürgermeister in Stellung bringt, um eine rechtliche Bewertung der Maßnahmen des Bürgermeisters in Auftrag zu geben! Sicher, dem Beamten Dogan steht das im Beamtenrecht verankerte „Remonstrationsrecht“ zu Gebote. Das bedeutet, dass er den Bürgermeister unter Berufung darauf auffordern kann, seine Entscheidungen noch einmal zu überprüfen, um ggf. zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Aber wie tief muss die Kluft zwischen dem Ersten Beigeordneten Dogan (samt dem ihm huldigenden Teil der Verwaltung) und dem Bürgermeister sein, dass er auf die Überprüfung durch die Kommunalaufsicht zunächst verzichtet und gleich einen Anwalt in Stellung bringt? Liegt Dogans Verzicht auf die Kommunalaufsicht daran, dass er sich dort schon zweimal eine blutige Nase geholt hat? Zuletzt wegen seiner Überdehnung der Geschäftsordnung des Rates, die von der Kommunalaufsicht für falsch befunden worden war und die Dogan deshalb mit dem Ausdruck des Bedauerns korrigieren musste.

Hat Dogans Widerstand gegen die Person des neuen bzw. designierten  Pressesprechers auch etwas damit zu tun, dass dieser maßgeblich an Dogans Rückzug in Sachen Geschäftsordnung zu tun hat? Und dass dieser die falsche Auslegung der Geschäftsordnung erkannt hat, weil er eine juristische Ausbildung hat?

Wolfgang Köhler: „Mein Rat im wohlverstandenen Interesse unserer Stadt: Die Ampel-Koalitionäre sollten bei sich selbst einmal Fieber messen und prüfen, ob sie sich nicht gerade am Nasenring durch die Manege ziehen lassen.“

Unguter neuer Politik-Stil in Sankt Augustin

W. Köhler

10.2.2022/ "Ich reibe mir verwundert die Augen und weiß oft nicht, ob ich verächtlich lachen oder betrübt sein soll über die neu sich einschleichende Art, in der Politik miteinander umzugehen", kommentiert Wolfgang Köhler, was sich nach der Kommunalwahl 2020 verändert hat. "Zuerst die handstreichartige Verlagerung der Funktion des ersten Beigeordneten von Rainer Gleß auf Ali Doğan (SPD); dann die Neu-Verteilung der Zuständigkeiten auf die drei Dezernate nach dem Prinzip 'Unangenehmes für Bürgermeister Dr. Leitterstorf und Rainer Gleß - alles, wofür man Lorbeeren einfahren kann für Ali Dogan'. Und jetzt die neueste Masche, den Bürgermeister für alles Mögliche in persönliche Haftung nehmen zu wollen oder sogar ihn zum Rücktritt aufzufordern. Sind diese Inszenierungen vielleicht der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet? Oder ist es mehr die Enttäuschung darüber, dass es der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht gelungen ist, den Bürgermeister nach der letzten Kommunalwahl zu stellen?"

Für 2021 und 2022 führt Köhler weitere Anwürfe der Ampel-Koalition gegen Gleß und Bürgermeister an, die seiner Ansicht nach jegliches Augenmaß vermissen lassen:

  • In der Ratssitzung am 03.11.2021 das große Drama der heftigen Kritik seitens FDP und SPD gegen Bürgermeister Max Leitterstorf und vor allem den Technischen Beigeordneten, Rainer Gleß, wegen des Verkaufes des Wohnbauprojektes auf dem Gärtnereigelände Werner in Menden von dem ursprünglichen Projekt-Entwickler an einen neuen Eigentümer - Kritik, die sich im Nachhinein komplett in Wohlgefallen aufgelöst hat. Viel heiße Luft, mit der ein großer Ballon aufgeblasen wurde, aus dem jetzt fast geräuschlos die Luft wieder entwichen ist. Fazit: Alles im Lot - nicht etwa weil FDP und SPD die Alarmglocke geläutet haben, sondern weil es keinen Grund für Alarm gab.
  • Jetzt aktuell lässt der Bürgermeister angeblich den Flugplatz im Stich. Der Bürgermeister sei von der Politik beauftragt worden, dass er sich persönlich um eine Regelung für die Erneuerung der Richthofenstraße kümmern solle. Er habe es nicht persönlich getan (nicht zur Chefsache gemacht), sondern seinen Mitarbeiter:innen überlassen. Und es gehe nicht voran mit der Lösung für die Sanierung der maroden Richthofenstraße. Dann die kühne Überhöhung: Wer die Straßenzufahrt zum Flugplatz (Richthofenstraße) nicht hinkriege, der lasse den Flugplatz im Stich. Welch ein Unfug! statt zuerst einmal nach dem aktuellen Sachstand zu fragen (der in der Mobilitätsausschuss-Sitzung am 09.02.2022 von der Verwaltung mitgeteilt wurde) beginnt man seitens der SPD (namentlich die Herren Knülle und Bäsch), eine Woche vorher mit Dreck zu werfen und dem Bürgermeister den Rücktritt nahezulegen. Dabei kennen alle Fraktionen im Stadtrat seit Jahren die Lage, wissen, dass die Eigentümerin der Straße, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), ein schwer manövrierbarer Tanker ist.

Köhler: "Diese Art, Kommunalpolitik zu betreiben, bin ich in meinen 38 Jahren als Ratsmitglied aus Sankt Augustin nicht gewöhnt, und ich möchte mich auch nicht daran gewöhnen, denn sie ist nicht konstruktiv, und  sie widert mich an. Wir Politiker sind doch dafür gewählt, uns um das Wohl der Einwohner der Stadt zu kümmern. Mit unwahrhaftigem Gezänk erreichen wir das auf keinen Fall. Es sind sogar Zweifel angebracht, ob diese Inszenierungen den beiden Parteien bei der Landtagswahl in der Wählergunst Pluspunkte verschaffen. Aber das ist für mich persönlich die geringste Sorge. Meine Sorge richtet sich darauf, ob wir wieder zu einem kollegial gedeihlichen Miteinander zurückfinden können, das der Stadt insgesamt förderlich ist. Ich hoffe das sehr."

Was passiert da mit der Marktplatte?

27.1.2022/ "Das ist doch noch gar nicht so lange her, dass die Marktplatte komplett aufgerissen und neu gepflastert wurde", werden manche Menschen sagen. Aber darauf kann man nur antworten "Falsch. Es ist rund drei Jahrzehnte her." Mannomann, wie die Zeit vergeht! Wer erinnert sich noch an den ursprünglichen Belag aus roten Ziegelsteinen? Die hatten sich im Laufe der Jahre lose gewackelt und bildeten tückische Stolperfallen. Überall musste provisorisch repariert werden - mit Asphalt. Himmel, sah das dann scheckig aus, und täglich gab es neue Stolpersteine. Außerdem sickerte Regenwasser durch Ritzen und Fugen und tropfte unter der Marktplatte von der Decke. Das Wasser tat den Betonpfeilern nicht gut, auf denen die Markplatte ruht, die übrigens technisch gesehen ein "Brückenbauwerk" ist. Im Laufe der Jahre nach der Grundsanierung der alten Marktplatte stellte sich wieder neuer Reparaturbedarf ein, der zur Zeit abgearbeitet wird. Wer einen Blick durch den Bauzaun riskiert hat, wird erstaunt sein über die Stärke und den Umfang des Eingriffes an diesem Altbau. Und wie bei jeder Altbau-Sanierung kommt eine Überraschung nach der anderen zu Tage, durch deren gründliche Beseitigung sich nicht nur die Bauzeit verlängert, sondern auch die Kosten sich erhöhen, und zwar gewaltig. Dabei ist so manche Idee, die der Verschönerung der neuen Marktplatte gedient hätte, sang- und klanglos verworfen worden. Trotzdem wird der Platz in seiner neuen Gestaltung schöner werden, als er bisher war. Einige Elemente, die man von der alten Marktplatte kennt, werden sich auf der neuen Platte an anderer Stelle wiederfinden. Man darf gespannt sein, wie die neue Marktplatte aussehen wird und wie sie von den Menschen angenommen wird. Die Antwort darauf wird noch eine Weile auf sich warten lassen, denn die Schwere des Eingriffs ... (siehe oben).

Bauvorhaben Birlinghoven

GEObasis.NRW

10.1.2022/ In den Straßen Am Otenberg und In der Holle in Birlinghoven gibt es etwas Neues in Hinsicht auf Bebauung:

Ein Investor hat sein Interesse bekundet, zwischen den beiden Straßen ein Wohnbau-Projekt zu realisieren. Sein Interesse richtet sich auf das baumbestandene Gelände, das sich als grünes Band zwischen In der Holle, Haus-Nummern 4 bis 14 und Am Otenberg Haus-Nummern 5 bis 9 erstreckt. Diesbezüglich ist bei der Stadtverwaltung eine Bau-Voranfrage eingereicht worden.

Gäbe es für diesen Bereich einen Bebauungsplan (“B-Plan“), dann wäre darin die Bebauung klar geregelt. Da es dort keinen B-Plan gibt, wird die Zulässigkeit des Vorhabens nach Bundes Baugesetzbuch (BBauGB § 34) beurteilt. Dieser § 34 trifft Regelungen für das Bauen im “unbeplanten Innenbereich“. Danach muss sich ein Bauvorhaben in die umgebende Bebauung einfügen. (“§ 34 (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“) Weitere Bestimmungen:

à https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html

 

Auf dem Gelände könnten 12 Doppelhaushälften mit jeweils bis zu zwei Wohneinheiten genehmigungsfähig sein. Für eine förmliche Baugenehmigung wären außer der Beibringung genauer Bau-Pläne sowie Ver- und Entsorgungs- und Erschließungs-Pläne vorab zwei Bedingungen zu erfüllen:

  1. Genehmigung zum Abriss des Hauses In der Holle Nr. 10
  2. Schaffung von Ersatz für den Baumbestand auf dem Gelände  (à §§ 39 und 43 Landesforstgesetz NRW)

Eine Bauvoranfrage zielt zunächst nur auf die Beantwortung der Frage, ob grundsätzlich ein Vorhaben an einer bestimmten Stelle zulässig sein könnte, wenn es die Bestimmungen des § 34 BBauGB erfüllt. Dabei ist das Aussehen (z. B. Sattel-, Walm- oder Flachdach, Trauf- oder Giebelständigkeit) bei der Beurteilung der Zulässigkeit ohne Bedeutung.

Wir enthalten uns an dieser Stelle jeglicher Beurteilung des Vorhabens.

 

Warum?

In der Frage der Zulässigkeit des Vorhabens hat die Politik praktisch keine Möglichkeit der Einflussnahme. Denn die Beurteilung eines Vorhabens, das nach § 34 BBauGB zu behandeln ist, liegt allein in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Es handelt sich dabei um eine “Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung“; und die Weisung ist im Gesetz enthalten und in den dazu ergangenen das Gesetz auslegenden Gerichtsurteilen. Wir sind aber der Meinung, Sie sollten von dem Vorhaben wissen, bevor die Bagger anrollen.

 

Auf unseren Wunsch hin, ist das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 8.2.2022 gesetzt worden.

Quartiersarbeit Ankerstraße: wieder neuer Versuch

1.3.2021/ Dass das Quartier Ankerstraße im Nordwesten Mülldorfs ein immer wieder vergessenes Sorgenkind der Stadt ist, zeigt sich deutlich, wenn man den Namen googelt. Das Ergebnis ist eine offiziell von der Stadt Sankt Augustin verantwortete Internetseite, auf der die aktuellsten Eintragungen aus 2004 stammen. Die Mitte der 70er Jahre realisierte Planung, die eine Mischung aus vermieteten Geschosswohnungen und Eigentumswohnungen in verdichteter Bebauung (bis 13 Stockwerke) beinhaltet, hat sich als problematisch erwiesen. Die Interessen von Wohnungseigentümern und die von Mietern, die oft nach kurzer Mietzeit das Quartier wieder verlassen, liegen im Konflikt miteinander. Hinzu kommen einige Erschwernis-Faktoren: hoher Anteil an SGB II-Empfängern (Grundsicherung), hoher Anteil Minderjähriger im SGB II-Bezug, viele Alleinerzieher-Haushalte, um nur drei aus einem ganzen Strauß von Faktoren zu nennen.

 

Seit den 90er Jahren hat es immer wieder Ansätze zu einer Lage-Verbesserung zu kommen:

  • ein Wohnumfeld-Verbesserungskonzept wurde durch professionelle Planer entwickelt und schlug sich im Wesentlichen in einer Verbesserung der Spielmöglichkeiten für Kinder wieder;
  • eine Sozialberatung durch die AWO wurde etabliert, aber nach wenigen Jahren eingestellt;
  • der Jugendhilfeausschuss der Stadt beauftragte die Stadtverwaltung mit der Durchführung einer Quartierskonferenz mit vorgeschalteten Fachkonferenzen in Zusammenarbeit mit freien Trägern;
  • von der Arbeitsgruppe Soziales der AGENDA 21 wurde über einige Jahre Anfang der 2000er eine Beratungs- und Kontaktstelle angeboten - ein AGENDA-Fest im März 2004 bildete den Auftakt;
  • im Frühjahr 2020 wurde mit einer kleinräumigen Daten-Analyse durch die neu geschaffene Stabsstelle für Sozialplanung bei der Stadtverwaltung zusammen mit der Diakonie an Rhein und Sieg und der Evangelischen Kirche Niederpleis-Mülldorf die Zuerkennung von Landes-Fördermitteln für ein Jahr erreicht.

Der Aufbruch! begrüßt es, dass dadurch die Einstellung einer Fachkraft der Sozialen Arbeit und ein Quartiersbüro finanziert werden können. Gleichzeitig äußerte der Aufbruch! im Sozialausschuss Kritik daran, dass solche quartiersbezogene Sozialarbeit vom Land nicht als kommunale Pflichtaufgabe angesehen wird und deshalb die Finanzierung jederzeit wegbrechen kann, solange die Stadt in der Haushaltssicherung ist oder in die Haushaltssicherung gerät. Zunächst aber wünscht der Aufbruch! dem Projekt "Glück auf"!