Natur- und Umweltschutz

Klimafolgen und Klimaanpassung im eigenen Garten

05/23  Im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche fand im Internationalen Zentrum für Nachhaltige Entwicklung, Hochschule Bonn/Rhein/Sieg, unter dem Motto „Gärtnern für den Umweltschutz“ ein Workshop mit Prof. Dr. Martin Hamer & Dr. Samantha Antonini statt.

Anschaulich wurden aufbereitete Informationen und Tipps zum Experimentieren im eigenen Garten vorgestellt und erklärt wie jeder einzelne den Klimawandel im eigenen Grün minimieren kann. Im Workshop wurden die Themen Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt, Klimawandel und Artenvielfalt (Biodiversität) behandelt. Alle Teilnehmenden konnten Bodenproben aus dem eigenen Garten mitbringen und in einfachen Versuchen Parameter wie pH-Wert, Humusgehalt oder Nitrat-Gehalt selber bestimmen.

Der Aufbruch! war auch dabei …

 

Gesundheitsgefährdung durch Hitze - Einrichtungen zur Sofort-Hilfe nötig

31.07.23/ Mit einem >>Klimaschutzteilkonzept Klimawandelfolgenanpassung für die Stadt Sankt Augustin<< hat sich der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung schon befasst und sich ein 37 Maßnahmen umfassendes >> Klimaschutzteilkonzept<< vorstellen lassen. Angesichts der in diesem Sommer sehr konkret erlebten Folgen des Klimawandels (Hitzetage) sollten nach Ansicht der Fraktion Aufbruch! einige Maßnahmen sofort realisiert werden, während andere unzweifelhaft wegen des Erfordernisses sorgfältiger Planung und wegen der Klärung der Finanzierbarkeit erst mittel- bis langfristig umgesetzt werden können. Dazu hat die Fraktion Aufbruch! Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Was als Fragen formuliert ist, hat jedoch im Grunde den Charakter von Aufforderungen. So wird in Frageform die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, frei zugängliche Trinkwasserspender an zentralen Stellen der Stadt einzurichten, weil bei Hitze die Flüssigkeitsversorgung lebenswichtig ist. Des Weiteren sollen Möglichkeiten angeboten werden, wo Menschen sich in Räumen oder wenigstens im Schatten abkühlen können. Und natürlich müssten diese Angebote öffentlich bekannt gemacht werden, unter anderem im Stadtplan.

 

Wo sind die Bäume hin?

31.07.23/ Diese Frage haben sich viele Niederpleiser gestellt, als sie feststellen mussten, dass der alte Baumbestand auf dem Gelände neben der Bäckerei Profittlich dem Kindergarten-Neubau gewichen war. Und dann fragten sie sich, ob für die entfernten Bäume nicht Ersatz gepflanzt werden müsse. Und nachdem die Ersatzpflanzung zum Teil erfolgt war, die neu gepflanzten Bäume aber wieder ausgegraben wurden, fragten sie sich, "Warum das? Gibt es jetzt doch keine Ersatzpflanzung. Müssen denn nur Privatleute auf ihren Grundstücken für Ersatz sorgen?" Berechtigte Fragen. Zudem erinnern sich alte Niederpleiser, die noch wissen, dass ungefähr an dieser Stelle der alte Kirmesplatz von Niederpleis war, der nicht nur einen größeren Baumbestand aufwies, sondern auf dem auch das alte Feuerwehrhaus stand - aus heutiger Sicht ein viel besserer Standort als der Standort des neuen Feuerwehrhauses in der Schulstraße. Aber das ist eine andere Geschichte, auf die wir noch zurückkommen werden.

Wegen der Bäume hat die Fraktion Aufbruch! nachgefragt. Hier sind die Fragen des Aufbruch! und die Antworten der Stadtverwaltung:

Fragestellung:
1. Warum wurden die gepflanzten Bäume wieder entnommen?
Antwort:
Die Bäume haben den letzten Sommer und das diesjährige Frühjahr nicht überlebt und waren abgängig.
Fragestellung:
2. Wie wird mit dem „Soll-Baumbestand“ weiter verfahren?
2.1 Wie viele Bäume können und sollen schlussendlich auf dem Außengelände der Kita gepflanzt werden?
2.2 Für wann ist die Pflanzung vorgesehen?
Antwort:

Für die Nutzung des Grundstückes als Kita sind insgesamt 20 Ersatzbäume zu pflanzen. Die Festlegung der Lage der Ersatzpflanzungen erfolgt mit der Außengestaltungsplanung,

die dann dem Fachamt zur Prüfung vorzulegen ist. Ziel ist es, alle geforderten Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück zu erreichen. Die Pflanzmaßnahmen sind in der ersten

Pflanzperiode (Oktober bis März) nach Beendigung der Baumaßnahme, bis spätestens 31.03.2024, durchzuführen.

Kommentar der Fraktion Aufbruch!: Dann Wollen wir mal Daumen drücken, dass die Schattenspender bis zum Beginn des Kita-Betriebes an Ort und Stelle sind

Erneute Novelle des VerpackG

Quelle: StGB NRW-Mitteilung vom 28.06.2023

Das Bundesumweltministerium hat am 27.06.2023 verlautbart, dass eine erneute Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) geplant ist. Hierzu wurden Eckpunkte veröffentlicht und das Gesetz in die Ressortabstimmung unter den Bundesministerien gegeben. Eine Anhörung der Verbände (u. a. der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundeebene) ist ebenfalls zeitnah geplant. Ziel der Novelle ist es, den Verpackungsmüll weiter zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern. Bei Getränken liegt der Mehrweganteil bei nur noch 43, 1 Prozent. Damit wird die im Verpackungsgesetz formulierte Zielvorgabe von 70 Prozent deutlich verfehlt. Nach derzeitigem Stand sind fünf Maßnahmen vorgesehen:


1. Mehrwegangebotspflicht in Supermärkten und Discountern

Ab einer Größe von 200 qm sollen Supermärkte und Discounter verpflichtet werden, Getränke auch in Mehrwegflaschen anzubieten. Die Verbraucher sollen damit eine Wahlfreiheit zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen haben. Dieses umfasst die Segmente Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch. Die Regelung soll nach derzeitigem Stand ab 01.07.2025 gelten.

2. Rückgabe vereinfachen

Die Rückgabe von Mehrwegflaschen soll vereinfacht werden. Die Rückgabe soll in allen Supermärkten und Discountern ab 200 qm möglich sein bzw. diese zur Rücknahme verpflichtet werden. Auch diese Regelung soll nach derzeitigem Stand ab 01.07.2025 gelten.

3. Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich auf alle Materialen ausweiten

Die seit dem 01.01.2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht soll künftig für alle Materialen gelten. Bislang gilt im Essensbereich, dass nur Einwegverpackungen aus Einwegkunststoff erfasst sind. Bei Getränken gilt die Mehrweg-Angebotspflicht schon heute für alle Materialien. Hierbei soll dieselbe Erleichterung für kleinere Unternehmen nach § 34 VerpackG gelten. Insoweit sollen kleine Unternehmen wie Kioske oder Imbisse mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter und weniger als fünf Beschäftigten weiterhin von der Mehrweg-Angebotspflicht für Essen und Getränke To-Go ausgenommen sein. Ebenso sollen für Brötchen- und Pommes-Tüten oder Wrap- und Einschlagpapiere keine Mehrwegalternativen angeboten werden müssen. Die Regelung soll nach derzeitigem Stand ab 01.01.2025 gelten.

4. Einwegverbot bei Vor-Ort-Verzehr

Im Vor-Ort-Verzehr soll nur noch Mehrweg angeboten werden dürfen (auch bspw. Geschirr). Es soll nicht mehr erlaubt sein, Einwegverpackungen im Vor-Ort-Verzehr auszugeben. Dies betrifft v.a. große Fastfood-Betriebe. Auch diese Regelung soll nach derzeitigem Stand ab dem 01.01.2025 gelten.

5. Mogelverpackungen unterbinden

Vorgesehen ist auch eine Klarstellung, dass gleichbleibend große Verpackungen bei gleichzeitig verringertem Inhalt in der Regel unzulässig sind. Hierdurch soll nicht nur Verpackungsmaterial eingespart werden, sondern es soll auch den sog. Mogelpackungen einen Riegel vorgeschoben und Kundentäuschung vermieden werden. Die Regelung soll nach derzeitigem Stand ab dem 01.07.2024 gelten.

Az.: 25.0.2.1 qu

Verschmutzung der Stadt durch Verpackungsabfälle

26.06.23/ Unsere Stadt - und in anderen Städten ist es nicht anders - kämpft das Stadt-Reinigungspersonal einen schier aussichtslosen Kampf gegen achtlos weggeworfene Abfälle. Einen großen Teil davon machen die Einweg-Verpackungen für "Take-away"-Essen und Getränke aus. Der jährlich veranstaltete Stadtreinigungstag, an dem sich dankenswerterweise viele Einzelpersonen, aber auch Initiativen und Vereine beteiligen, hilft für einen Tag und hat insofern mehr den Charakter der Bewusstseinsbildung.

Auch dieser Erfolg ist sehr bescheiden, denn es wird noch immer am Straßenrand entsorgt, was das Zeug hält. Und alle Einwohner_innen der Stadt bezahlen die Stadtreinigungskosten mit. Da wäre es doch besser, die finanziellen Lasten auf diejenigen zu verschieben, die Wegwerf-Verpackungen in Verkehr bringen bzw. diejenigen, die sie Speisen und Getränke in solchen Verpackungen kaufen und die z.T. nicht einmal geleerten Verpackungen dann am Wegesrand ablegen.

Der Aufbruch! hat es deshalb begrüßt, dass Seit Januar 2023 gemäß Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) "die Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft" ist. Damit soll die Flut von Einweg-Verpackungen aus Kunststoff oder Alu für Essen und Getränke zum Mitnehmen ("Takeaway-System") eingedämmt werden.

Beiläufig und nur stichprobenartig vorgenommene Beobachtungen haben uns gezeigt, dass das Gesetz überwiegend schlicht ignoriert wird. Wir haben uns deshalb gedacht, dass wir einmal in Erfahrung bringen müssten, wie es in Sankt Augustin um die Durchsetzung des Gesetzes bestellt ist, und haben dazu im Mai 2023 die Stadtverwaltung schriftlich befragt. Was genau wir gefragt haben und wie die Antworten ausgefallen sind, finden Sie hier... 

 

Rodung in Niederpleis

27.2.2023/ Warum wurde dieses Wäldchen (an der Fußgänger-Brücke zur Niederpleiser Mühle) gerodet und eine Wüstenei geschaffen? Das haben sich viele Menschen gefragt, manche wussten auch zu berichten, dass es für Rehe eine Zwischenstation auf ihrem Wechsel von der Weide links des Pleisbaches zu den Weiden und dem Wald rechts des Pleisbaches gewesen war.

Die Fraktion Aufbruch! hat nachgefragt. Die Antwort der Stadtverwaltung zusammengefasst: Das hat alles seine Ordnung. Das Wäldchen stand auf privatem Grund und wurde jetzt im Rahmen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft „abgeerntet“. Hier gelangen Sie zu der Antwort der Verwaltung  der Stadt Sankt Augustin auf die Fragen des Aufbruch zu der Rodung.

Laub-Fegen: Alle Jahre wieder Streitthema

17.11.2022/ Laubbläser wieder überall - mal lauter mit Verbrennungsmotor, mal leiser mit E-Motor. Oft gibt es nicht nur Lärmbeschwerden, sondern auch Streit zwischen Nachbarn, wer für die Laubentfernung zuständig ist. Grundsätzlich ist die Stadt für die Beseitigung von Gefahren zuständig, aber die Städte und Gemeinden versuchen, ihren Einsatz von Mensch, Material und Entsorgung zu minimieren. Sie übertragen mit Hilfe einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Satzung die Verpflichtung, Laub (Schnee und Eis kommen später) auf die Anlieger. Bei Mietshäusern steht regelmäßig in den Mietverträgen (oder in den Hausordnungen, die wiederum Bestandteile der Mietverträge sind), dass die Pflicht auf die Mieter übertragen wird. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag übernehmen dann die Mieter die ihnen aufgetragene Kehr- und Entsorgungspflicht. Setzen die Mietparteien oder die Hauseigentümer Laubbläser ein, so haben sie sich an die üblichen Ruhezeiten zu halten. (Im Zweifelsfall auf der Homepage der Stadt nachschauen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ... bzw. im § 906, Abs. 2 BGB.) - Und dann gibt es da noch den Nachbarschaftsstreit: Auf Nachbars Grundstück stehen hohe alte Bäume, die reichlich Laub abwerfen und das am liebsten auf das Nachbargrundstück. Nach deutschem Recht ist für die Laub-Entfernung zuständig, auf wessen Grundstück das Laub liegt. Und wohin damit? In die braune Tonne bzw. in den Beistellsack für Garten-Abfälle oder in den Kompostierer bzw. auf den Komposthaufen im eigenen Garten - auf keinen Fall in den nächsten Wald / das nächste Gebüsch. - Zu dem anderen beliebten Streitthema zwischen Nachbarn (überhängende Äste) nur soviel: Wer den Baum oder Strauch auf dem Grundstück hat, muss auch den Ast-Wuchs im Zaum halten; aber bei großen Ästen kann dafür eine Genehmigung der Stadt notwendig sein. [Quelle der Informationen: Online-Ausgabe der Zeitschrift KOMMUNAL vom 14.11.2022]

Dachbegrünung

Medizin gegen "Stein- /Beton-Vorgärten"?

12.4.2021/ Am NRW Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ sollen Sankt Augustiner Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sich beteiligen. Dazu hat das Umweltbüro der Stadt einen Aufruf gestartet. Private Haus- und Garagendächer sowie die Dächer gewerblich genutzter Gebäude sollen begrünt werden und auf Antrag 50 % der Kosten aus dem Fördertopf des Landes NRW erstattet werden. Das als Beitrag zur Klima-"Resilienz" (= Klima-Widerstandsfähigkeit). "Ein schönes Förderprogramm!", möchte man spontan ausrufen, wenn es nicht von vornherein durch die Umgestaltung von Vorgärten in Steinwüsten schon teilweise konterkariert worden wäre.

Leider hat sich nämlich die Unsitte verbreitet, die Vorgärten pflegeleicht und zugleich steril zu machen, indem der gewachsene Boden mit Folie abgedeckt und mit einer Stein-Lage überschüttet oder sogar als Kfz-Stellplatz betoniert wird. Die Folgen dieser "modernen" Gestaltung sind nicht zu unterschätzen. Einerseits wird Bienen und anderen Insekten ihr Lebensraum und ihre Futterquelle entzogen. Je nach Ausführung der Gartengestaltung wird auch das Versickern von Niederschlägen geschmälert oder ganz verhindert und der Zulauf zur Kanalisation entsprechend verstärkt. An heißen Tagen fehlt die kühlende Wirkung von Pflanzen, und die steinernen Flächen speichern extrem viel Wärme-Energie und heizen zusammen mit der Wärme aus Straßenbelägen und Häuserfassaden die heiße Luft zusätzlich auf. Angesichts der extremen Sommer in den letzten Jahren ein Umstand, dem sehr viel kritische Beachtung geschenkt werden muss. Deshalb wird Dachbegrünung von uns natürlich ohne Wenn und Aber begrüßt. Gleichzeitig müsste aber in Sankt Augustin ein “Entsiegelungs-Programm“ auf den Weg gebracht werden oder ein “Programm zur Verhinderung von Versiegelung“.

Und übrigens dürften Fördermittel für Dachbegrünung eigentlich nur für solche Gebäude ausgeschüttet werden, deren Außenanlagen keine Verstöße gegen die Klima-Resilienz aufweisen. - Eigentlich! Denn solche steinernen Gärten verschlechtern die Zustände, die dann mit grünen Dächern wieder verbessert werden sollen – und das mit staatlichem Förder-Geld.

Heißer Trend: Schottervorgärten

Nicht nur auf Bahngleisen: Schottersteine

24.1.2020/ Das Grün der Vorgärten in Sankt Augustin – aber nicht nur dort - wird immer mehr von einem Grauschleier überzogen. Nicht weil die Luft so staubig wäre, nein, weil das Grün weggebaggert und durch meist grauen Schotter ersetzt wird oder gleich komplett mit Betonsteinen versiegelt wird. Natürlich gibt es dafür Gründe; manche davon sehr nachvollziehbar. Wenn die Bewohner eines Hauses altersbedingt das Vorgarten-Grün nicht mehr pflegen können, liegt die einfache Lösung auf der Hand: einmal Grün wegbaggern und durch Schotter ersetzen spart auf ewig den Rasenmäher. Und damit das Jäten auch für immer entbehrlich ist, werden die Steine mit einem Vlies unterlegt, das das Durchwachsen von Wildkräutern durch die Steine verhindert. Derart versiegelte Flächen schaden allerdings dem Artenreichtum, beschleunigen das Insektensterben (und in der Folge das Vogelsterben) und schränkt die Versickerung von Niederschlagswasser ein.

Ganz wichtig aber auch, weil im Sommer unmittelbar fühlbar und messbar: Die Steine werden durch die Sonne erhitzt und geben diese Hitze an die Luft ab – was Grünflächen nicht tun. Die Schotterflächen bieten also für die Augen und Ohren weniger, lassen uns aber mehr unter der Hitze leiden. Unsere Meinung: Dieser Trend sollte nicht weiter um sich greifen, und wo er schon stattgefunden hat, sollte die Umkehrung eingeleitet werden.

Was tun für Insekten und Vögel in Sankt Augustin?

11.5.2018/ "Vogelpapst" Prof. Berthold äußert in einem aktuellen Interview die Befürchtung - verkürzt gesagt - dass unsere wild lebenden Vögel verhungern bzw. dass sie ihren Nachwuchs gar nicht mehr oder nur mangelhaft ernähren können. Deshalb empfiehlt er die ganzjährige Fütterung. Warum sollen Vögel heute nicht können, was sie früher konnten? Die Antwort vereinfacht gesagt: Die Nahrungsketten brechen ein. Zur Jungvogel-Aufzucht brauchen Vögel fett- und eiweißreiches Futter, nämlich Insekten. Die Zahl der Insekten nimmt ab. Sind zu wenige Insekten vorhanden, müssen die Altvögel auf Sämereien zurückgreifen. Wenn aber immer weniger Samen von Wildkräutern zu finden sind, gibt es auch weniger Vogelnachwuchs. Und weniger Wildpflanzen bedeutet auch zudem weniger Insekten. Ohne Insekten werden viele Kulturpflanzen nicht bestäubt, und folglich bilden sie keine Früchte aus. Platt gesagt: Ohne Insekten keine Äpfel, keine Birnen, keine Kirschen. Was tun? Jeder kann privat etwas tun. Hier nur drei simple Maßnahmen: 1) Vögel ganzjährig füttern, 2) im Garten oder auf dem Balkon solche Pflanzen verwenden, die Insekten Futter bieten, 3) betrifft Hauseigentümer: darauf verzichten, Grünflächen durch pflegeleichte Schotter- oder Pflasterflächen zu ersetzen. - Was darüber hinaus die Stadt für Insekten und Vögel tut und noch mehr tun kann, bringen wir gerade durch eine Anfrage in Erfahrung. Ergebnisse demnächst hier auf unserer Homepage.